Die 8 Artikel der Pflege-Charta
Das "Grundgesetz" für alle an der Pflege beteiligten Menschen:
- Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
- Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
- Privatheit
- Pflege, Betreuung und Behandlung
- Information, Beratung und Aufklärung
- Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
- Religion, Kultur und Weltanschauung
- Palliative Begleitung, Sterben und Tod
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