Das "Grundgesetz" für alle an der Pflege beteiligten Menschen: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Privatheit Pflege, Betreuung und Behandlung Information, Beratung und Aufklärung Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Religion, Kultur und Weltanschauung Palliative Begleitung, Sterben und Tod