Was macht die Kommission E?
Kommission E
Die Kommission E ist die selbstständige,
wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel des
ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) und des heutigen Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Kommission E berät das BfArM in der Regel bei der
Zulassung von traditionellen Arzneimitteln und von Arzneimitteln der besonderen
Therapieeinrichtungen.
In den Jahren 1978 (Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes) bis 1994
bestand die Aufgabe der Kommission E darin, wissenschaftliches und
erfahrungsheilkundliches Material zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen
pflanzlicher Arzneidrogen zu verfassen.
Daraus wurden die bis heute gültigen MONOGRAFIEN erstellt, die
als Grundlage für die Neuzulassung und Nachzulassung pflanzlicher Arzneimittel
gelten.
Die Kommission E entscheidet, welche Mittel für
welche Beschwerden zugelassen werden. Entsprechend werden die
Anwendungsbereiche der Medikamente in den Beipackzetteln angegeben.
Viele Pflanzen der Erfahrungsheilkunde
bzw. überlieferte Anwendungen wurden von der Kommission negativ bewertet und
dürfen deshalb nicht mehr offiziell verwendet oder ausgelobt werden.
Die Monografien der Kommission E stellen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der
Aufbereitung dar und wurden nicht mehr
aktualisiert.
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