Wasser • Mineral- und Tafelwasserverordnung

Gut zu wissen - Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO)
Heilwasser:
aus unterirdischem Wasservorkommen, von ursprĂŒnglicher
Reinheit;
muss seine vorbeugende, lindernde oder heilende
Wirkung nachweisen;
natĂŒrlicher Gehalt an Mineralien, am Quellort
abgefĂŒllt;
Zulassung durch das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM)
Mineralwasser:
aus unterirdischem Wasservorkommen, von ursprĂŒnglicher
Reinheit;
ernĂ€hrungsphysiologisch wirksam, natĂŒrlicher Gehalt an
Mineralien;
am Quellort abgefĂŒllt, amtlich anerkannt
Quellwasser:
aus unterirdischem Wasservorkommen, muss nicht
ursprĂŒnglich rein sein;
muss keine gleichbleibende Menge an Mineralien
enthalten;
am Quellort abgefĂŒllt, ohne amtliche Anerkennung
Leitungswasser:
stammt meistens aus Grund- und/oder OberflÀchenwasser
(Seen, Talsperren, Uferfiltrat);
muss in der Regel aufbereitet werden, bevor es zum
Verzehr geeignet ist;
Bei der Aufbereitung sind viele Behandlungsverfahren
und chemische ZusÀtze erlaubt.
Tafelwasser:
KĂŒnstliche Mischung, fĂŒr die Leitungswasser und andere
Zutaten wie Salzwasser oder Mineralwasser verwendet werden dĂŒrfen;
nicht an eine bestimme Quelle gebunden; darf an jedem
Ort hergestellt und abgefĂŒllt werden; darf ĂŒber Zapfanlagen angeboten und in
gröĂeren BehĂ€ltern transportiert werden;
Im Gegensatz zu Mineralwasser braucht es keine
amtliche Anerkennung.
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