Wasser • Mineral- und Tafelwasserverordnung


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Gut zu wissen - Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) 

Heilwasser:

aus unterirdischem Wasservorkommen, von ursprĂŒnglicher Reinheit;

muss seine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung nachweisen;

natĂŒrlicher Gehalt an Mineralien, am Quellort abgefĂŒllt;

Zulassung durch das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Mineralwasser:

aus unterirdischem Wasservorkommen, von ursprĂŒnglicher Reinheit;

ernĂ€hrungsphysiologisch wirksam, natĂŒrlicher Gehalt an Mineralien;

am Quellort abgefĂŒllt, amtlich anerkannt

Quellwasser:

aus unterirdischem Wasservorkommen, muss nicht ursprĂŒnglich rein sein;

muss keine gleichbleibende Menge an Mineralien enthalten;

am Quellort abgefĂŒllt, ohne amtliche Anerkennung

Leitungswasser:

stammt meistens aus Grund- und/oder OberflÀchenwasser (Seen, Talsperren, Uferfiltrat);

muss in der Regel aufbereitet werden, bevor es zum Verzehr geeignet ist;

Bei der Aufbereitung sind viele Behandlungsverfahren und chemische ZusÀtze erlaubt.

Tafelwasser:

KĂŒnstliche Mischung, fĂŒr die Leitungswasser und andere Zutaten wie Salzwasser oder Mineralwasser verwendet werden dĂŒrfen;

nicht an eine bestimme Quelle gebunden; darf an jedem Ort hergestellt und abgefĂŒllt werden; darf ĂŒber Zapfanlagen angeboten und in grĂ¶ĂŸeren BehĂ€ltern transportiert werden;

Im Gegensatz zu Mineralwasser braucht es keine amtliche Anerkennung.


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