Wasser • Mineral- und Tafelwasserverordnung


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Gut zu wissen - Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) 

Heilwasser:

aus unterirdischem Wasservorkommen, von ursprünglicher Reinheit;

muss seine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung nachweisen;

natürlicher Gehalt an Mineralien, am Quellort abgefüllt;

Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Mineralwasser:

aus unterirdischem Wasservorkommen, von ursprünglicher Reinheit;

ernährungsphysiologisch wirksam, natürlicher Gehalt an Mineralien;

am Quellort abgefüllt, amtlich anerkannt

Quellwasser:

aus unterirdischem Wasservorkommen, muss nicht ursprünglich rein sein;

muss keine gleichbleibende Menge an Mineralien enthalten;

am Quellort abgefüllt, ohne amtliche Anerkennung

Leitungswasser:

stammt meistens aus Grund- und/oder Oberflächenwasser (Seen, Talsperren, Uferfiltrat);

muss in der Regel aufbereitet werden, bevor es zum Verzehr geeignet ist;

Bei der Aufbereitung sind viele Behandlungsverfahren und chemische Zusätze erlaubt.

Tafelwasser:

Künstliche Mischung, für die Leitungswasser und andere Zutaten wie Salzwasser oder Mineralwasser verwendet werden dürfen;

nicht an eine bestimme Quelle gebunden; darf an jedem Ort hergestellt und abgefüllt werden; darf über Zapfanlagen angeboten und in größeren Behältern transportiert werden;

Im Gegensatz zu Mineralwasser braucht es keine amtliche Anerkennung.


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